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Bei
der
MA 10
-
Servicestelle
- Wiener Kindergärten
kann je nach Einkommenshöhe um eine Ermäßigung
des Betreuungsbeitrages angesucht werden.
Die entsprechende Bemessungsgrundlage wird aufgrund
Ihrer Lohn- oder Gehaltsbestätigung berechnet.
Betreuungsbeiträge SJ 2011/12
Für das Schuljahr
2011/12
wurde als Beitrag zu den für die Tagesbetreuung anfallenden Kosten
der Betreuungsbeitrag mit € 5,20 pro Tag festgesetzt.
Essenskosten: €
3,17/ Tag
Anhand der
nachstehenden Bemessungsgrundlagen ergibt sich der zu bezahlende
Betreuungsbeitrag:
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Bemessungsgrundlage |
Essenskosten |
Betreuungsbeitrag |
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0 bis €
922.- |
Null |
kein Beitrag |
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bis € 1.153.- |
Voll |
kein Beitrag |
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bis € 1.620.- |
Voll |
0,25
Beitrag = € 1,30/Tag |
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bis €
2.035.- |
Voll |
0,50 Beitrag = € 2,60/Tag |
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bis € 2.503.- |
Voll |
0,75 Beitrag = € 3,90/Tag |
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ab
€ 2.503.- |
Voll |
Vollzahler = €
5,20/Tag |
Elterninformationsblätter zum Downloaden
gewünschte
Sprache anklicken
So kommen
Sie
zu einer Ermäßigung
Die Formulare
erhalten Sie in der Direktion und
HIER.
Mit
einer Lohn- und Gehaltsbestätigung gehen Sie zur Servicestelle der
MA 10:
16.) Kreitnergasse 41-49
Dort wird ihre Bemessungsgrundlage berechnet und Sie
erhalten ein Formular.
Dieses geben Sie bitte in der Schule ab.
Die festgesetzte Ermäßigung wird
beim nächsten
Verrechnungszeitraum berücksichtigt,
wenn das Ansuchen vor dem 19. des Vormonats in der Direktion
einlangt.
Befristung der
Ermäßigung
Zur Zeit findet
die Verrechnung im Voraus statt.
Ermäßigungen gelten erst, nachdem Sie den Bescheid in der Schule
abgegeben haben für den nächsten Verrechnungszeitraum. Rückwirkend
können Ermäßigungen nicht berücksichtigt werden.
Bezahlung
Die Bezahlung der
Essens- und Betreuungskosten erfolgt mittels Bankeinziehung durch
die MA 56.
Die Unterlassung der Zahlung des Betreuungsbeitrages wäre mit für
Sie erheblichen Mehrkosten verbunden und könnte den Ausschluss Ihres
Kindes aus der Betreuung nach sich ziehen (§ 33 Abs. 7a
Schulunterrichtsgesetz).
Für Auskünfte
steht Ihnen die Schulleitung bzw. die Freizeitleiterin und bei
grundsätzlichen Fragen die MA 56 (Frau Hofmann, Tel: 599 16 / 95086)
gerne zur Verfügung.
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