Ermäßigung
für 2011/12

 

Bei der MA 10 - Servicestelle  - Wiener Kindergärten kann je nach Einkommenshöhe um eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages angesucht werden.
Die entsprechende Bemessungsgrundlage wird aufgrund Ihrer Lohn- oder Gehaltsbestätigung berechnet.

 

Betreuungsbeiträge SJ 2011/12

Für das Schuljahr 2011/12 wurde als Beitrag zu den für die Tagesbetreuung anfallenden Kosten der Betreuungsbeitrag mit € 5,20 pro Tag festgesetzt.

Essenskosten: € 3,17/ Tag

Anhand der nachstehenden Bemessungsgrundlagen ergibt sich der zu bezahlende Betreuungsbeitrag:

 

Bemessungsgrundlage

Essenskosten

Betreuungsbeitrag

0 bis € 922.-

Null

kein Beitrag

bis € 1.153.-

Voll

kein Beitrag

bis € 1.620.-

Voll

0,25 Beitrag = € 1,30/Tag

bis € 2.035.-

Voll

0,50 Beitrag = € 2,60/Tag

bis € 2.503.-

Voll

0,75 Beitrag = € 3,90/Tag

ab € 2.503.-

Voll

Vollzahler = € 5,20/Tag

 

 

Elterninformationsblätter zum Downloaden

gewünschte Sprache anklicken

deutsch türkisch bosnisch-kroatisch serbisch

 

 

So kommen Sie zu einer Ermäßigung

Die Formulare erhalten Sie in der Direktion und HIER.
Mit einer Lohn- und Gehaltsbestätigung gehen Sie zur Servicestelle der
MA 1
0: 16.) Kreitnergasse 41-49
Dort wird ihre Bemessungsgrundlage berechnet und Sie erhalten ein Formular.
Dieses geben Sie bitte in der Schule ab.

Die festgesetzte Ermäßigung wird beim näch
sten Verrechnungszeitraum berücksichtigt,
wenn das Ansuchen vor dem 19. des Vormonats in der Direktion einlangt.

Befristung der Ermäßigung

Zur Zeit findet die Verrechnung im Voraus statt.
Ermäßigungen gelten erst, nachdem Sie den Bescheid in der Schule abgegeben haben für den nächsten Verrechnungszeitraum. Rückwirkend können Ermäßigungen nicht berücksichtigt werden.

Bezahlung

Die Bezahlung der Essens- und Betreuungskosten erfolgt mittels Bankeinziehung durch
die MA 56.

Die Unterlassung der Zahlung des Betreuungsbeitrages wäre mit für Sie erheblichen Mehrkosten verbunden und könnte den Ausschluss Ihres Kindes aus der Betreuung nach sich ziehen (§ 33 Abs. 7a Schulunterrichtsgesetz).

Für Auskünfte steht Ihnen die Schulleitung bzw. die Freizeitleiterin und bei grundsätzlichen Fragen die MA 56 (Frau Hofmann, Tel: 599 16 / 95086) gerne zur Verfügung.