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Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nach österreichischer
Gesetzgebung nur nach Ansuchen durch die Eltern und mit Genehmigung
gestattet.
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Einen Tag
"Fernbleiben vom Unterricht" im Schuljahr darf die
Klassenlehrerin Ihres Kindes gewähren.
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Bis zu
drei Tagen kann die Genehmigung durch die Direktorin
erteilt werden.
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Für
längeres Fernbleiben vom Unterricht ist ein Ansuchen an
den Stadtschulrat für Wien mit angeführtem Formular zu stellen.
Die Einreichung muss mind. drei Wochen vor dem Termin
gestellt werden und ist in der Direktion abzugeben.
Ein "Fernbleiben vom Unterricht" länger als eine Woche darf während
der Pflichtschulzeit Ihres Kindes nur 1x gewährt werden.
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Für das
"Fernbleiben vom Unterricht" an islamischen Feiertagen ist
ebenfalls ein Ansuchen mittels Formular zu stellen.
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Antragsformular für
das "Fernbleiben vom Unterricht"
zum Ausdrucken
- HIER -
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