Ansuchen um
"Fernbleiben vom Unterricht"


Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nach österreichischer Gesetzgebung nur nach Ansuchen durch die Eltern und mit Genehmigung gestattet.

  • Einen Tag "Fernbleiben vom Unterricht" im Schuljahr darf die Klassenlehrerin Ihres Kindes gewähren.
     

  • Bis zu drei Tagen kann die Genehmigung durch die Direktorin erteilt werden.
     

  • Für längeres Fernbleiben vom Unterricht ist ein Ansuchen an den Stadtschulrat für Wien mit angeführtem Formular zu stellen.
    Die Einreichung muss mind. drei Wochen vor dem Termin gestellt werden und ist in der Direktion abzugeben.

    Ein "Fernbleiben vom Unterricht" länger als eine Woche darf während der Pflichtschulzeit Ihres Kindes nur 1x gewährt werden.
     

  • Für das "Fernbleiben vom Unterricht" an islamischen Feiertagen ist ebenfalls ein Ansuchen mittels Formular zu stellen.

     

  • Antragsformular für
    das "Fernbleiben vom Unterricht"
    zum Ausdrucken

    - HIER -