|
Rückverrechnung des Betreuungsbeitrages
Sie haben die
Möglichkeit um Rückerstattung des Betreuungsanteiles anzusuchen,
wenn Ihr Kind an mindestens 3 aufeinander folgenden Schultagen
gefehlt hat.
In
der Direktion erhalten Sie ein Antragsformular oder Sie laden
es sich hier herunter.
Ausgefüllt schicken Sie es bitte wieder in die Schule zurück. Im
nächsten Verrechnungszeitraum erfolgt die Rückverrechnung.
Ansuchen um Rückverrechnung
Formular zum Ausdrucken
- HIER -
Sollten Sie für
Ihr Kind keinen Betreuungsanteil zahlen (Null-Zahler), fällt die
Möglichkeit der Rückverrechnung natürlich weg.
Rückverrechnung des
Essensbeitrages
Eine Abbestellung
für das Essen ist nur im Voraus für eine komplette Woche möglich.
Sollte Ihr Kind
eine Woche wissentlich vom Unterricht fern bleiben
(Krankenhausaufenthalt, Sonderurlaub, ...) teilen Sie uns das bitte
rechtzeitig schriftlich mit genauem Datum und Grund mit.
Das Essen wird immer am Dienstag vormittags für die darauf folgende
Schulwoche bestellt. Nur nicht bestelltes Essen kann rückverrechnet
werden. Dann ist eine Rückverrechnung im nächstmöglichen
Verrechnungszeitraum möglich.
Alle Formulare
erhalten Sie in der Direktion oder
unter "Formulare zum Downloaden" |