Rückverrechnung


Rückverrechnung des Betreuungsbeitrages

Sie haben die Möglichkeit um Rückerstattung des Betreuungsanteiles anzusuchen, wenn Ihr Kind an mindestens 3 aufeinander folgenden Schultagen gefehlt hat.

In der Direktion erhalten Sie ein Antragsformular oder Sie laden es sich hier herunter. Ausgefüllt schicken Sie es bitte wieder in die Schule zurück. Im nächsten Verrechnungszeitraum erfolgt die Rückverrechnung.

Ansuchen um Rückverrechnung
Formular zum Ausdrucken

- HIER -

Sollten Sie für Ihr Kind keinen Betreuungsanteil zahlen (Null-Zahler), fällt die Möglichkeit der Rückverrechnung natürlich weg.

Rückverrechnung des Essensbeitrages

Eine Abbestellung für das Essen ist nur im Voraus für eine komplette Woche möglich.

Sollte Ihr Kind eine Woche wissentlich vom Unterricht fern bleiben (Krankenhausaufenthalt, Sonderurlaub, ...) teilen Sie uns das bitte rechtzeitig schriftlich mit genauem Datum und Grund mit.
Das Essen wird immer am Dienstag vormittags für die darauf folgende Schulwoche bestellt. Nur nicht bestelltes Essen kann rückverrechnet werden. Dann ist eine Rückverrechnung im nächstmöglichen Verrechnungszeitraum möglich.
 

Alle Formulare erhalten Sie in der Direktion oder
unter "Formulare zum Downloaden"